Wer möchte nicht gerne einmal fliegen wie James Bond?

 

Tragschrauber oder Gyrocopter, auch Gyrokopter oder wahlweise Autogyro genannt, sind Drehflügler, die in ihrer funktionsweise Hubschraubern ähneln. Allerdings ist die Bauart des Tragschraubers simpler als die eines Hubschraubers.

Auch ist die Steuerung ist sehr pflegeleicht. Flugneulinge verlieren hier sofort die scheu. Geringe Kosten in “Bau”, “Wartung”, und “Betriebsmittelkosten” machen den Tragschrauber zu einem attraktivem Flugmittel.

Der Antrieb erfolgt meist durch Kolbentriebwerke und Propeller. Der Rotor wird an einem Mast befestigt. Ein Schlaggelenk, das eine Bewegung des Rotorblatts nach oben oder unten zulässt, ist zentrales Merkmal eines Tragschraubers. Jedoch wird hier der Rotor nicht durch ein Triebwerk, sondern passiv durch den Fahrtwind in Drehung versetzt (Autorotation). Geringe Eigenlast und eine einfache Steuerung sind weitere Pluspunkte dieses Fahrzeugs.

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Pilotenlizenz

Um einen Tragschrauber fliegen zu dürfen benötigt man eine eine SPL (Sport Piloten Lizenz) in der Eintragungsart Tragschrauber.

Um Passagiere mit nehmen zu dürfen bedarf es darüber hinaus einer sogenannten Passagier Berechtigung und wenn man in bestimmte Bereiche einfliegen möchte dann ist es auch notwendig ein sogenanntes Sprechfunkzeugnis zu erwerben, das sogenannte BZF 1 oder 2.

Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)

Theorie (§ 42 LuftPersV):

Voraussetzung zum Erwerb der Lizenz ist die vollständige 60-stündige Theorieausbildung mit abschließender Prüfung durch den Prüfungsrat in Modul I und Modul II.

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk, Navigation, Meteorologie

Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Praxis (§ 42 LuftPersV):

Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und Landungen, mind 10 h mit Fluglehrer und mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
  • Die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.

Sind ggf. Vorkenntnisse vorhanden, dann sind z.B. weniger Pflichtstunden möglich oder die Theorie kann um einzelne Punkte reduziert werden.

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